Bundesteilhabegesetz versus Nachteilsausgleichsversicherung

Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herauszulösen, war eine der wichtigsten Forderungen an das Bundesteilhabegesetz.
Das konnte nicht umgesetzt werden.
Die bestehenden Strukturen bilden keine Möglichkeit der Veränderung.

Die Verzahnung von Bund / Ländern / Kommunen kann nicht aufgebrochen werden, das BTHG bietet hierfür keinen Ansatz, es führt eher zu einer weiteren Verflechtung und Komplizierung bestehender Strukturen.
Weder die Länder, noch die Kommunen werden dadurch real entlastet.

Das BTHG bringt keine wirkliche Verbesserung!
Es verschlimmert die bestehenden Strukturen und schafft damit Intoleranz bei den Betroffenen.
Wir benötigen eine Lösung, die von allen Mitbürgern unseres Landes, Betroffenen wie Nichtbetroffenen, getragen werden kann.

Eine, dem Beispiel der Pflegeversicherung folgende „Nachteilsausgleichsversicherung“ ist die Lösung!
Das ist eine Sozialversicherung, die alle Nachteile einer Behinderung, unabhängig von der Lebenssituation, ausgleicht.
Diese beitragsgesteuerte Versicherung wird von allen Bürger/Innen des Landes getragen und und mitfinanziert.
Sie greift im Bereich der Assistenz, der Mobilität oder bei Familien mit behinderten Kindern, die in Gänze unterstützt und deren Nachteile ausgeglichen werden.
Sprich: Eine Versicherung, ähnlich der Pflegeversicherung, die gesellschaftspolitisch vertretbar, jedem Bürger vermittelt werden kann. Diese ist die völlig losgelöst von irgendwelchen Bund / Länderfinanzen oder kommunalen Engpässen. Sie ist rein am Bedarf orientiert und umfasst ein klares Leistungsspektrum.
Das ist eine tragfähige Lösung!

Diese Lösung beinhaltet die notwendige Transparenz, um sie jedem Mitbürger verständlich zu machen.
Keiner wünscht sich eine Behinderung, ein Leben mit unendlichen Nachteilen. Aber so wie jeder krankenversichert ist und sich dennoch nicht wünscht krank zu werden, wäre diese „Nachteilsausgleichsversicherung“ in das bestehende System leicht zu integrieren.
Vor allem – es lässt sich den Bundesbürgern transparent vermitteln:
„Wir wollen, dass es Ihnen gut geht, auch wenn es das Schicksal nicht so gut meint“

Die Nachteilsausgleichsversicherung könnte neben der Pflegeversicherung installiert werden. Jeder Sozialversicherungspflichtige würde einen kleinen monatlichen Beitrag leisten. Dieser Beitrag ist gesellschaftspolitisch vertretbar, da sich jeder Mitbürger durch diese Abgabe sicher sein kann, dass jeglicher Nachteil, der sich aus einer Behinderung ergibt, ausgeglichen wird. 

Sicherlich gibt es weitere Quellen der Zuflüsse, die durch diese Lösung entlastet werden können.

Vorteile einer „Nachteilsausgleichsversicherung“

Die Vorteile einer „Nachteilsausgleichsversicherung“ sind:

  1.  Absolut transparent – klares Leistungsspektrum, rein am Bedarf orientiert.
  2. Für jeden Bundesbürger nachvollziehbar und akzeptabel zu vermitteln. Die Anrechnung von Einkommen- und Vermögen ist keine Frage mehr – sie kann komplett entfallen.
  3. Kein steuerfinanziertes, kompliziertes Bund / Länder System, sondern eine beitragsgesteuerte, transparente Versicherung, ähnlich der Pflegeversicherung.
  4. Leistungen erfolgen aus einem zentralen Topf. Die Verwaltung kann in den beschlossenen Beratungsstellen erfolgen.
  5. Komplette Herauslösung aus dem Sozialsystem. Komplette Entlastung der Kommunen, Landkreise und Länder.

    Konkret bedeutet dies im Einzelnen:

  1. Eine Behinderung bedeutet Einschränkung. Diese gilt es zu kompensieren, sei es durch Technik oder Assistenzleistung, wodurch eine „normale“, selbstständige Lebensführung ermöglicht wird. Das Leistungsspektrum darf sich nicht an einer Erkrankung, und einer dadurch bedingten Behinderung orientieren, sondern rein am Bedarf der durch sie ausgelösten Einschränkungen.
    Anspruch haben alle Mitbürger, deren Leben aufgrund einer Behinderung mit Einschränkung behaftet ist und durch eine entsprechende Kompensation ausgeglichen werden könnte.
    Die Art und Weise der Kompensation ist kein Teil des Leistungsspektrums.
    Das Leistungsspektrum grenzt lediglich den Ausgleich des Nachteils ab. Dieser Ausgleich kann durch eine technische Hilfe, aber auch durch Assistenzleistung oder Sachleistung erfolgen.
  2. Jeden kann es treffen, zu jeder Zeit – an jedem Tag. Eine Behinderung darf keine Sonderstellung mehr einnehmen. Sie gehört zu unserem Alltag. Sie ist Teil unserer Gesellschaft.
    Mit einer Behinderung zu leben, bedeutet kein Stigma. Es ist vielmehr die Herausforderung, unter diesen besonderen Lebensumständen dennoch ein gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft zu sein.
    Dieses Bewusstsein muss gefördert werden. Ein wichtiger Faktor hierbei ist der Erhalt des Lebensstandards.
    Eine Behinderung darf nicht in die Armut führen.
    Die Kosten zum Ausgleich der Nachteile dürfen nicht zum Nachteil werden!
    Wer sich qualifiziert, sich im Erwerbsleben behauptet, darf keine Einbußen beim Einkommen erleiden. Erworbenes Vermögen darf nicht zur Kostendeckung herangezogen werden. Jeder Mitbürger ist krankenversichert.
    Im Krankheitsfall tritt die Krankenkasse für die Kosten ein. Diese, von jedem Mitbürger nachvollziehbare, Sicherheit soll die Nachteilsausgleichsversicherung garantieren.
  3. Durch das heutige System wird jeder Mitbürger, der Einschränkungen aufgrund einer Behinderung, z. B. durch Assistenzleistung kompensieren muss, zum Sozialhilfe-Empfänger.
    Dieser Zustand muss ein Ende finden!
    Die Einschränkungen einer Behinderung stellen keine Grundlage für den Status eines Sozialhilfe-Empfängers dar. Ein Rentner, der 45 Jahre hart gearbeitet, seinen Ruhestand ausgepolstert hat, Haus und Vermögen an seine Kinder vererben will, wird durch das heutige System alles verlieren, wenn er aufgrund eines Unfalls mit Assistenzleistungen leben muss. Das ist sozial völlig ungerechtfertigt. Niemand kann etwas für sein Schicksal!
    Wir, die Gesellschaft müssen die Motivation, den Willen und die Kraft aufbringen, um dem aus unserer Mitte weitestgehend soweit zu helfen, damit er weiterhin ein gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft bleiben kann.
    Ein steuerfinanziertes kompliziertes Bund / Länder System, wie es das BTHG vorsieht, kann dies nicht leisten. Dies wird nur über eine beitragsgesteuerte Umlage, ähnlich der Pflegeversicherung, gelingen: Der Nachteilsausgleichsversicherung.
  4. Diese Leistung muss aus einem zentralen Topf erfolgen. Damit sollen alle Berechtigten die gleichen Chancen auf Leistungen erhalten. Die Zentralisierung ist ein wichtiger Faktor, um die Länder und Kommunen aus dieser finanziellen Umklammerung herauszulösen.
    Die Verwaltung, also das Antragsverfahren, wird dezentral angelegt, z. B. in Erweiterung der Pflegeversicherung, oder in den unabhängigen Beratungsstellen.
  5. Das heute praktizierte System führt einen Betroffenen unweigerlich zum Sozialamt. Das Sozialamt ist geprägt von der finanziellen Ausstattung der Kommune, des Landes. Der zuständige Beamte ist in seinem finanziellen Spielraum immer vom Haushalt der Kommune, des Landes eingeengt.
    So ist es nicht verwunderlich, dass Anträge je nach Wohnort und Bundesland völlig unterschiedlich beschieden werden. Die angestrebte  Nachteilsausgleichsversicherung löst dieses Problem. Die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge fließen in einen zentralen Topf, der bei der Bundesregierung, z. B. dem Gesundheitsministerium verwaltet wird.
    Leistungen aus diesem Topf können mittels Antragsverfahren abgerufen werden. Den Umfang dieser Leistung bestimmt ein Leistungskatalog, der sich rein am Bedarf orientiert. Alter, Lebensumstände, Besitzstand dürfen dabei keine Rolle spielen. Ein Millionär erhält wie jeder Bundesbürger für seine Kinder Kindergeld, er wird genauso ärztlich versorgt wie der Hartz IV-Empfänger.
    Eine Behinderung darf nicht in die Armut führen!
    Soweit Nachteile durch die Einschränkungen einer Behinderung ausgeglichen werden können, müssen sie durch entsprechende Maßnahmen kompensiert und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.